Formular zur Anmeldung


Alle wichtigen Informationen findest du unter Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (bmbwf.gv.at) und unter Matura.

Die Reifeprüfung besteht aus drei Säulen:

  • Vorwissenschaftliche Arbeit VWA
  • Schriftliche Klausurprüfungen
  • Mündliche Prüfungen



Für die Wahl der schriftlichen und mündlichen Fächer für die Reifeprüfung gibt es zwei Varianten:

Variante 1: „4 + 2“

  • 4 schriftliche Prüfungen:
    – Deutsch
    – Mathematik
    – lebende Fremdsprache
    – vierte schriftliche Prüfung (2.te Fremdsprache, Biologie und Umweltkunde oder Physik)
  • 2 mündliche Prüfungen (mindestens 10 Wochenstunden)

 

Variante 2: „3 + 3“

  • 3 schriftliche Prüfungen:
    – Deutsch
    – Mathematik
    – lebende Fremdsprache
  • 3 mündliche Prüfungen (mindestens 15 Wochenstunden)

 

ANMELDUNG

Die Anmeldung für den Haupttermin erfolgt bis Freitag nach den Weihnachtsferien mittels Anmeldeformular. Dabei erfolgt auch die verbindliche Fachwahl.

Die Anmeldung für einen Nebentermin
Anmeldung mittels Anmeldeformular für die Nebentermine

Herbsttermin:

  • Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündlichen Prüfung bis zum Schulschluss des vorhergehenden Schuljahres
  • Abgabe der VWA und Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Vorwissenschaftlichen Arbeit bis zum Freitag der ersten Unterrichtswoche

Wintertermin:

  • Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündlichen Prüfung bis zum Freitag der ersten Novemberwoche
  • Abgabe der VWA und Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Vorwissenschaftlichen Arbeit bis zum Freitag der ersten Dezemberwoche

Haupttermin (als Nebentermin):

  • Anmeldung zur Klausurprüfung oder mündlichen Prüfung bis zum Freitag nach den Weihnachtsferien
  • Abgabe der VWA und Anmeldung zur Präsentation und Diskussion der Vorwissenschaftlichen Arbeit bis zum Freitag nach den Semesterferien

SCHRIFTLICHE REIFEPRÜFUNG SRP

3 verpflichtende Klausuren

  • Deutsch (standardisiert): Klausurdauer: 300 Minuten, Hilfsmittel: Wörterbuch
  • Mathematik (standardisiert): Klausurdauer: 270 Minuten, Hilfsmittel: Taschenrechner, Geogebra
  • Lebende Fremdsprache (Englisch oder Spanisch, standardisiert): Englisch: Niveau B2, Spansich Niveau B1; Klausurdauer gesamt: 270 Minuten; 60 Minuten für Lesen, 40 (B1) – 45 (B2) Minuten für Hören, 45 Minuten für Sprachverwendung im Kontext, 120 (B2) – 125 (B1) Minuten für Schreiben; die Verwendung des Wörterbuches ist nicht gestattet!

Freiwillige 4.Klausur (Variante 4+2)

  • weitere lebende Fremdsprache (standardisiert): siehe oben
  • oder Latein (standardisiert): Klausurdauer: 270 Minuten, Hilfsmittel: Wörterbuch
  • Biologie und Umweltkunde (nicht standardisiert): Klausurdauer: 270 min
  • Physik (nicht standardisiert): Klausurdauer: 270 min; Hilfsmittel: Formelsammlung

Beurteilung SRP

Die Leistung der 8. Klasse und die Leistung der Klausurarbeit werden bei der Festlegung der Gesamtnote zu gleichen Teilen berücksichtigt. Wenn sich keine eindeutige Beurteilung ergibt (z. B. zwischen Gut und Befriedigend) entscheidet die Note der schriftlichen Klausurprüfung.

Negative Klausur und Jahresnote Genügend:

  • Schriftliche Wiederholung zum nächsten Termin oder Mündliche Kompensationsprüfung zum selben Termin

Negative Klausur und Jahresnote besser oder gleich Befriedigend:

  • Für eine positive Gesamtbeurteilung muss ein Schwellenwert d.h. eine Mindestanforderung bei der Klausurarbeit erreicht werden. Das bedeutet bei Klausurarbeiten, die mit einem Punktesystem beurteilt werden, dass mindestens 30 Prozent der Punkte erreicht werden müssen. Bei Klausurarbeiten mit einem anderen Beurteilungssystem werden qualitative Mindestanforderungen festgelegt.
  • Wird der Schwellenwert nicht erreicht gibt es die Möglichkeit der Kompensationsprüfung im selben Termin oder der schriftlichen Wiederholung zum nächsten Termin (siehe oben).
  • Bei einer negativen Klausurarbeit über dem Schwellenwert und einer gesamtheitlich positiven Note wird das Nicht genügend der Klausurarbeit im Maturazeugnis vermerkt.
  • Zu einer Kompensationsprüfung kann jede/r antreten, die/der ein Nichtgenügend bei der Klausur hat, unabhängig davon, ob der Schwellenwert (30 Prozent) erreicht wurde oder nicht.

Kompensationsprüfung: Ausgleich eines Nicht genügends

Antrag auf Ablegung durch den Kandidaten/die Kandidatin bis spätestens drei Tage nach der Bekanntgabe der negativen Beurteilung

  • Standardisiert, zentraler Termin frühestens eine Woche nach Anmeldung
  • Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten, Prüfungsdauer: max. 25 Minuten;
  • Mitglieder der Prüfungskommission wie bei den mündlichen Prüfungen: (Vorsitzende/r), Schulleiter, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Lehrer/in als Beisitzer/in
  • Die mündliche Kompensationsprüfung ist nicht öffentlich.

Beurteilung:

  • Die Gesamtnote einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ sein.

Ein/e Kandidat/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten. Bei Nicht-Bestehen der Kompensationsprüfung(en) → Wiederholen der Klausur(en) beim nächsten Termin. Ein/e Kandidat/in kann pro Fach maximal 4 Mal zu Klausuren und 4 Mal zu Kompensationsprüfungen antreten

MÜNDLICHE REIFEPRÜFUNG

In allen, in denen du in der Oberstufe mindestens 4 Jahreswochenstunden Unterricht hattest – also in fast allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern.

Bei 3 mündliche Prüfungen (bei 3 schriftlichen Klausuren) muss die Summe der Jahreswochenstunden der drei Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.

Bei 2 mündliche Prüfungen (bei 4 schriftlichen Klausuren) muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Prüfungsgegenstände in der Oberstufe mindestens 10 Unterrichtsstunden betragen.

Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen vertiefenden WPG zu wählen, um zu den geforderten 10 Stunden für zwei bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen.

Stoff für die mündlichen Prüfungen

Der Stoff der Prüfungen wird in Themenbereiche (maximal 18, variiert pro Gegenstand) eingeteilt. Diese Themenbereiche werden bis spätestens Ende November der 8. Klasse mitgeteilt.

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

  • Der/die Kandidat/in zieht unter Anleitung und Aufsicht des Vorsitzenden aus den vorbereiteten Themenbereichen zwei Bereiche.
  • Ein Themenbereich wird vom Kandidaten/von der Kandidatin abgewählt.
  • Die Themenbereiche sind wieder zurückzulegen → alle ziehen aus dem gesamten Themenpool.
  • Zum gewählten Themenbereich hat der Prüfer/die Prüferin eine vorbereitete kompetenzorientierte Aufgabenstellung (Anforderungen in den Bereichen Reproduktions- und Transferleistungen sowie Reflexion und Problemlösung) auszuwählen und dem Kandidaten/der Kandidatin vorzulegen.
  • Die Vorbereitungszeit beträgt mind. 20 Minuten, bei Fremdsprachen mind. 15 Minuten
  • Dauer der Prüfung: mind. 10, max. 20 Minuten
  • Mitglieder der Prüfungskommission: Schulleiter, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Lehrer/in als Beisitzer/in
  • Der Prüfer/die Prüferin führt durch die Prüfung, der Beisitzer/die Beisitzerin kann sich am Prüfungsgespräch beteiligen.
  • Am Ende eines Halbtages hat die Prüfungskommission über die Leistungen des Kandidaten/der Kandidatin auf Basis eines begründeten und einvernehmlichen Beurteilungsvorschlags des Prüfers/der Prüferin und des Beisitzers/der Beisitzerin (Prüfer/in und Beisitzer/in haben 1 Stimme) abzustimmen.
  • Danach informelle Bekanntgabe der Note der Teilprüfung.

Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.

Was passiert, wenn ich eine mündliche Prüfung nicht schaffe?

Drei Wiederholungen sind möglich

Die Termine sind:

  • innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres (Herbsttermin)
  • innerhalb der ersten sieben Wochen nach den Weihnachtsferien (Wintertermin)
  • Haupttermin des nächsten Maturajahrganges